Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht
Im Bereich des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsstrafrechts werden wir auf drei Gebieten für unsere Mandanten bundesweit tätig: Individualverteidigung, Unternehmensverteidigung und Compliance.
Im Rahmen der Individualverteidigung beraten wir Privatpersonen, insbesondere Kaufleute, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Leitende Angestellte, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Dabei verteidigen wir unsere Mandanten insbesondere bei Vorwürfen wegen Insolvenzdelikten, Betrug und Untreue, Korruption, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Diebstahls geistigen Eigentums, Steuer- und Abgabendelikten, illegaler Arbeitnehmerüberlassung sowie Verstoßes gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften.
Im Rahmen der Unternehmensverteidigung vertreten wir die Interessen von Unternehmen, deren Angestellte oder Mitarbeiter einer der oben bezeichneten Straftaten verdächtig oder angeklagt sind. Hierbei liegt das Augenmerk auf den Interessen des Unternehmens, insbesondere der Abwehr von Haftungsansprüchen und Bußgeldern nach § 130 OWiG. In diesem Zusammenhang entwickeln wir Handlungs- und Verhaltensempfehlungen und Risikoprofile.
Compliance bedeutet die unternehmensinterne Prävention strafrechtlicher Risiken. Dabei erstellen wir für unsere Mandanten unternehmensspezifische Risikoprofile, die speziell auf die Gegebenheiten und die Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen abgestimmt sind. Anhand dieser Risikoprofile entwickeln wir dann mit unseren Mandanten zusammen Verhaltensregeln für die Mitarbeiter und Angestellten. Wir übernehmen selbstverständlich gern auch die Schulung der Mitarbeiter bezüglich dieser Verhaltensregeln.
Bei Bedarf beteiligen sich unsere juristischen Mitarbeiter auch an der Einrichtung von unternehmensinternen Kontrollgremien zur Abwehr strafrechtlicher Risiken.
Im Rahmen der Individualverteidigung beraten wir Privatpersonen, insbesondere Kaufleute, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Leitende Angestellte, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Dabei verteidigen wir unsere Mandanten insbesondere bei Vorwürfen wegen Insolvenzdelikten, Betrug und Untreue, Korruption, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Diebstahls geistigen Eigentums, Steuer- und Abgabendelikten, illegaler Arbeitnehmerüberlassung sowie Verstoßes gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften.
Im Rahmen der Unternehmensverteidigung vertreten wir die Interessen von Unternehmen, deren Angestellte oder Mitarbeiter einer der oben bezeichneten Straftaten verdächtig oder angeklagt sind. Hierbei liegt das Augenmerk auf den Interessen des Unternehmens, insbesondere der Abwehr von Haftungsansprüchen und Bußgeldern nach § 130 OWiG. In diesem Zusammenhang entwickeln wir Handlungs- und Verhaltensempfehlungen und Risikoprofile.
Compliance bedeutet die unternehmensinterne Prävention strafrechtlicher Risiken. Dabei erstellen wir für unsere Mandanten unternehmensspezifische Risikoprofile, die speziell auf die Gegebenheiten und die Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen abgestimmt sind. Anhand dieser Risikoprofile entwickeln wir dann mit unseren Mandanten zusammen Verhaltensregeln für die Mitarbeiter und Angestellten. Wir übernehmen selbstverständlich gern auch die Schulung der Mitarbeiter bezüglich dieser Verhaltensregeln.
Bei Bedarf beteiligen sich unsere juristischen Mitarbeiter auch an der Einrichtung von unternehmensinternen Kontrollgremien zur Abwehr strafrechtlicher Risiken.


