Öffentliches Wirtschaftsrecht
Eng mit dem Verwaltungsrecht verknüpft ist das öffentliche Wirtschaftsrecht. Unternehmerische Tätigkeit unterliegt im erhöhten Maße staatlicher Kontrolle und Regulierung. Im Spannungsfeld behördlicher Interessen, Einwendungen Privater und Planungen Dritter dient die vorausschauende Beachtung öffentlich-rechtlicher Erfordernisse der Konfliktvermeidung und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch das Recht der öffentlichen Verträge zur Kooperation mit Behörden ist dem zuzuordnen. Ebenfalls vom öffentlichen Wirtschaftsrecht umfasst ist die Betätigung der öffentlichen Hand als Unternehmerin im Rahmen der Gründung und des Betriebs kommunaler Eigenbetriebe oder Gesellschaften. In all diesen Fragen stehen wir Ihnen gern mit kompetenter Beratung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten zur Seite.


