Verkehrsrecht
In Rahmen des Verkehrsrechts beraten wir unsere Mandanten umfassend und kompetent in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten bundesweit.
Dabei werden wir zunächst auf dem Bereich des Verkehrszivilrechtes, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht, tätig. Hierbei betreuen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung bzw. bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen sowie bei der Regulierung von Schadensfällen. Dabei vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Versicherungsgesellschaften.
Zusätzlich vertreten wir unsere Mandanten auch im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie in allen Angelegenheiten rund um den Führerschein. Hier verfügt unser Anwaltskollegium über jahrelange Erfahrung und verknüpft kompetentes Know-how mit tiefgründigen Fachkenntnissen.
Dabei werden wir zunächst auf dem Bereich des Verkehrszivilrechtes, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht, tätig. Hierbei betreuen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung bzw. bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen sowie bei der Regulierung von Schadensfällen. Dabei vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Versicherungsgesellschaften.
Zusätzlich vertreten wir unsere Mandanten auch im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie in allen Angelegenheiten rund um den Führerschein. Hier verfügt unser Anwaltskollegium über jahrelange Erfahrung und verknüpft kompetentes Know-how mit tiefgründigen Fachkenntnissen.


