Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts umfasst alle rechtlichen Inhalte, die im Zusammenhang mit der Staatsverwaltung stehen. Bei der sogenannten Exekutive erfüllen staatliche Organe staatliche Aufgaben. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist es, dass eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger auftritt und handelt. Das Verwaltungsrecht regelt aber nicht nur die Rechtsbeziehungen der staatlichen Organe zum einzelnen Bürger, sondern darüber hinaus auch die Beziehungen zwischen den einzelnen Behörden untereinander.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt umfasst hierbei beide Konstellationen. Die von uns vertretenen Mandate reichen von Einzelvertretungen von Bürgern im Umgang mit der staatlichen Verwaltung bis hin zur Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften oder Zweckverbänden in Rechtsstreitigkeiten der öffentlichen Hand. Insbesondere Mandate im Bau- und Erschließungsrecht werden bevorzugt angenommen. Daneben steht Ihnen unsere Kompetenz auch in allen anderen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts zur Verfügung.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt umfasst hierbei beide Konstellationen. Die von uns vertretenen Mandate reichen von Einzelvertretungen von Bürgern im Umgang mit der staatlichen Verwaltung bis hin zur Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften oder Zweckverbänden in Rechtsstreitigkeiten der öffentlichen Hand. Insbesondere Mandate im Bau- und Erschließungsrecht werden bevorzugt angenommen. Daneben steht Ihnen unsere Kompetenz auch in allen anderen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts zur Verfügung.


