Außerordentliche Kündigung wegen Nebentätigkeit i. d. Krankschreibung

 
Eine außerordentliche Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist, einer anderweitigen Tätigkeit nachgeht. Der Kläger war Kraftfahrer und ab Anfang März 2004 mehrfach für längere Zeiten arbeitsunfähig gemeldet. Nachforschungen u.a. durch einen Detektiv hatten ergeben, dass er nebenbei ein Café betrieb und dort Gäste bediente, den Geschirrspüler leerte und ähnliche Tätigkeiten verrichtete. Diese gegen den Beklagten erhobenen Vorwürfe können die Kündigung auch in der Sache rechtfertigen.

Quelle: - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. April 2008 - 2 AZR 965/06-


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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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