Betriebsübergang von Siemens AG auf BenQ Mobile

 
1. Das Informationsschreiben über den Betriebsübergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile ist inhaltlich nicht ausreichend. Insbesondere war die Identität des Firmenübernehmers nicht eindeutig genug dargestellt, da unter der neuen Adresse noch die Personalabteilung von der Siemens AG erreichbar war.

2. Außerdem hätte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch mitgeteilt werden müssen, dass es sich bei der übernehmenden Firma nicht um die Muttergesellschaft BenQ aus Taiwan handelte, sondern um eine für die Übernahme extra neu gegründete deutsche Tochtergesellschaft namens BenQ GmbH & Co oHG, die lediglich mit einem Haftungskapital von 50.000,00 € ausgestattet war.

- LArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2008 – 6 Sa 1809/07-


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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

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