Das Wochenende verkürzt Meldefristen bei Arbeitsagentur nicht

 
Das Wochenende darf auf die Drei-Tages-Frist für die Meldung bei der Arbeitsagentur nach Erhalt der Kündigung nicht angerechnet werden. Die Meldefrist bezieht sich nur auf Tage, an denen die Arbeitsagentur dienstbereit ist. Nur an den Tagen ist eine Meldung möglich, an denen die Behörde auch dienstbereit ist. Am Wochenende ist die Arbeitsagentur geschlossen. Daher sind Wochenenden und Feiertage auf die Meldefrist von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung nicht anzurechnen. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.

-SG Dresden, Urteil vom 01.04.2008 – S 34 AL 769/07-


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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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