ELENA-Verfahren endgültig eingestellt

 
Der Bundesrat hat das Gesetz, welches das sogenannte ELENA-Verfahren aufhebt, gebilligt. Damit ist die geplante Einführung des elektronischen Entgeltnachweises endgültig vom Tisch. Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung jedoch auf, zu überprüfen, welche der bereits erhobenen und übermittelten Daten im Zusammenhang mit der vorbereiteten Datenverarbeitung des ELENA-Verfahrens zu löschen sind. Die notwendigen Gesetzesentwürfe sollten unverzüglich erarbeitet und vorgelegt werden. Ausschlaggebend für die Aufhebung von ELENA sind Probleme mit der qualifizierten elektronischen Signatur und das notwendige Sicherheitsniveau im Bereich der Datenschutzanforderungen. Es hat sich außerdem gezeigt, dass die hierdurch entstehenden Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung unverhältnismäßig hoch sind.

Bundesrat Mitteilung v. 04.11.2011

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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