Entfernung eines Beamten aus dem Dienst

 
1. Ein Polizeibeamter, der auch in Zeiten krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als Gebrauchtwagenhändler nachgeht und dabei zum Zwecke der Steuerhinterziehung Scheinverträge abschließt, ist aus dem Dienst zu entfernen.

2. Erst im April 2002 erteilte der Dienstherr dem Beamten auf seinen Antrag eine Nebentätigkeitsgenehmigung für „gelegentliche Überführungsfahrten“. Bei einer Durchsuchung der Kfz-Firma stellte sich heraus, dass der Beamte entgegen der Nebentätigkeitsgenehmigung in erheblichem Umfang als An- und Verkäufer in dem Gebrauchtwagenhandel seiner Ehefrau tätig war.

- OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.12.2007 – 3 A 11017/07-


« zurück
 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen