Kündigung wegen falscher Zeiterfassung

 
Der Arbeitgeber kann eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer seine Verpflichtung, die abgeleistete Arbeit korrekt zu stempeln, verletzt. Im Entscheidungsfall des BAG hatte der Arbeitnehmer bewusst getäuscht, indem er einen Kollegen veranlasst hatte, die Stempeluhr für ihn zu betätigen; er selbst war nicht zu dieser Zeit zur Arbeit erschienen.

(BAG-2 AZR 39/05, NZA 2006, 484)



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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen