Kündigung wegen mangelnder PC-Kenntnisse gerechtfertigt

 
Der in einem Kfz-Betrieb angestellte 55-jährige Arbeitnehmer war für die Reparatur von Fahrzeugen zuständig. Durch die zunehmende Technisierung und Digitalisierung, erfordert diese Tätigkeit heutzutage allerdings auch den Umgang mit Diagnose und Reparaturprogrammen. Der Arbeitnehmer verfügte jedoch über keine hinreichenden Computerkenntnisse, so dass er die Reparaturgeräte nicht bedienen konnte.

Die daraufhin erfolgte Kündigung bestätigte das LAG Schleswig-Holstein. Das Gericht führte dazu aus, dass es dem Arbeitnehmer obliege sich angemessen weiter- und fortzubilden. Dem sei der Arbeitnehmer schuldhaft nicht nachgekommen und die Kündigung daher auch nach 40-jähriger Betriebszugehörigkeit zulässig.

LAG Schleswig-Holstein, 3 Sa 153/09 – 09.09.2009

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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