Teilzeitanspruch und tarifliche Härtefallregelung

 
Der Anspruch des Arbeitnehmers gem. § 8 TzBfG auf Verringerung der Arbeitszeit kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Dies ist u. a. der Fall, wenn es durch die Verringerung zu einer erheblichen Störung tariflicher Arbeitszeitmodelle kommen würde. Eine solche Störung kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer, der den Teilzeitwunsch äußert, oder andere Arbeitnehmer nicht mit ihrer gesamten Arbeitszeit eingesetzt werden können. Die Störung ist deshalb schon erheblich, weil Ansprüche aus Annahmeverzug entstehen können und der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommen kann.

- BAG, Urt. v. 13.11.2007 – 9 AZR 36/07 -



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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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