Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis für Betriebsratsmitglied

 
Übernimmt der Arbeitgeber ein befristet eingestelltes und von der Arbeit freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht in eine unbefristete Stellung, obwohl er dies mit anderen Mitarbeitern tut, kann dies eine verbotene Benachteiligung wegen der Betriebsratstätigkeit darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er andere Betriebsratsmitglieder ebenfalls unbefristet weiterbeschäftigt und weitere Umstände, die auf eine verbotene Schlechterstellung des nicht übernommenen Betriebsratsmitgliedes hindeuten könnten, nicht vorliegen. Damit urteilte das LAG Berlin-Brandenburg über die Klage eines in einem Callcenter befristet angestellten Mitarbeiters, der wegen seiner Betriebsratstätigkeit von der Arbeit freigestellt wurde und nach Ablauf der Befristung nicht übernommen wurde, obwohl andere Mitarbeiter, darunter auch Betriebsratsmitglieder, eine unbefristete Stelle erhielten.

LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 04.11.2011 - 13 Sa 1549/11
 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen