Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen
Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf
rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs
auf einen Dritten kommt, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht und ist unwirksam. Dem
Arbeitnehmer war mitgeteilt worden, dass die Übernahme nur erfolgen werde, wenn die Mitarbeiter
auf alle offenen Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verzichten, andernfalls die Insolvenz des
Unternehmens und damit der Verlust des Arbeitsplatzes drohe. Daraufhin verzichtete dieser
schriftlich mit einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitgeber auf rückständiges
Urlaubs- und Weihnachtsgeld.


