Arbeitsrecht
Dienstzeiten, die im EU-Ausland angefallen sind,
müssen auf das derzeitige Arbeitsverhältnis
angerechnet werden
müssen auf das derzeitige Arbeitsverhältnis
angerechnet werden
Eine Beleidigung des Vorgesetzten kann einen
wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.
wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.
Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem
25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfrist
gemeinschaftsrechtswidrig
25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfrist
gemeinschaftsrechtswidrig
Ein Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wird, kann im Fall eines Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB auch gegenüber dem Betriebsübernehmer weiter wirken.


