Keine erhöhte Sicherungspflicht des Frachtführers bei unbekannter Ladung

 
Hat der Frachtführer von der Art des Transportguts und dessen erheblichen Wert keine konkrete Kenntnis, so braucht er grundsätzlich nicht von einer besonderen Diebstahlsgefahr für das Gut auszugehen, die es ausnahmsweise erforderlich macht, für den Transport an Stelle eines Planen-Lkw einen Kastenwagen einzusetzen.

-BGH, Urt. v. 06.06.2007 – I ZR 121/04-


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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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