Modernisierungsmieterhöhung
Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, dass der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.
« zurück
Quelle: -BGH, Urt. v. 19.09.2007 – VIII ZR 6/07-
« zurück


