Keine Markenrechtsverletzung durch Aufdruck des Zeichens eines Kfz-Herstellers auf Spielzeugautos

 
Der BGH als Revisionsinstanz hat die Klage der Adam Opel GmbH gegen einen Spielzeughersteller wegen Markenrechtsverletzungen abgewiesen. Das Gericht betonte, dass Voraussetzungen einer Markenrechtsverletzung zwar vorlägen, aber hierdurch würden die Markenfunktionen nicht beeinträchtigt. Der Verbraucher würde insbesondere nicht auf die Herkunft der Ware hingewiesen. Aufgrund der äußerst Unterschiedlichkeit der Produkte (Kraftfahrzeuge und Spielzeugautos) sei auch keine Verwechselungsgefahr gegeben. Der BGH führte an, dass die Verbraucher das Anbringen des Opel-Blitzes auf Spielzeugautos vielmehr als originalgetreue Detaildarstellung und somit als schlichtes Abbild der Wirklichkeit sehen würden und eine Verletzung von Markenrechten daher nicht vorliege.

BGH, I ZR 88/08 – 14.01.2010

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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