Keine Verletzung des Transparenzgebotes bei Übertragung von Geschäftsanteilen an einer KKH GmbH

 
Selbst wenn ein Landkreis zu 100 % Träger einer Kreiskrankenhaus GmbH ist, ist bei der Übertragung von Geschäftsanteilen auf einen Bieter nicht per se das Transparenzgebot bzw. das Gebot des diskriminierungsfreien Bieterverfahrens zu Gunsten dritter Bieter verletzt. Bei der Auswahl zwischen mehreren Bietern, deren Kaufangebote den vom Kreistag vorgegebenen Zielsetzungen des Veräußerungsverfahrens entsprechen, steht den Kreisabgeordneten ein Wertung- und Entscheidungsspielraum zu, der gerichtlich nicht angreifbar ist.

-OVG Berlin, Beschl. v. 22.08.2007 – 12 S 115.07-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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