Vertrauen des öffentlichen Auftraggebers in Angaben des Bieters

 
Ein öffentlicher Auftraggeber darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die von einem Bieter in den Angebotsunterlagen gemachten Abgaben wahrheitsgemäß erfolgt sind. Lediglich dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die zuverlässige Rückschlüsse darauf ermöglichen, dass bestimmte Erklärungen des Bieters nicht der Wahrheit entsprechen, ist er gehalten, von Amts wegen die Richtigkeit der entsprechenden Angaben näher zu prüfen.

-OLG Celle, Beschl. V. 13.12.2007 – 13 Verg 10/07-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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