Bußgeldbescheide aufgrund verdachtsabhängiger Verkehrsaufnahmen rechtmäßig

 
Ein Autofahrer war wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Bußgeld i. H. v. 150,- € und einen Fahrverbot von einem Monat verurteilt worden. Dagegen wendete er sich mit der Begründung, dass nach dem Beschluss des BVerfG vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08) eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung wegen Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner speziellen Ausformung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) unzulässig ist.

Das OLG Thüringen folgte dieser Argumentation nicht. Es führte aus, dass vor der Aufnahme der Videoaufzeichnung der Geschwindigkeitsverstoß durch eine technische Messung bereits festgestellt worden war. Daher bestand ein konkreter Verdachtsfall. Verdachtsabhängige Videoaufzeichnungen seien vom Urteil des BVerfG nicht erfasst.

OLG Jena, 1 Ss 291/09 – 06.01.2010

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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