Mitschuld des Falschparkers bei Unfall infolge zugeparkter Ausfahrt

 
Wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug so in einer Grundstücksausfahrt parkt, dass hinausfahrende Fahrzeuge behindert werden, ist er im Fall eines daraus resultierenden Unfalls mitschuldig. Im hier entschiedenen Fall war der Kläger beim Versuch, mit seinem Fahrzeug das verkehrswidrig geparkte Fahrzeug zu passieren, gegen eine Mauer geprallt. Daher habe der Kläger Anspruch auf Ersatz von 25 % des an seinem Fahrzeug entstandenen Schadens, weil das falsch geparkte Auto die entscheidende Unfallursache gewesen war. Den Kläger trifft allerdings ein erhebliches Mitverschulden, weil er das Hindernis zwar deutlich erkannt, aber dennoch versucht hatte, daran vorbei zu kommen.

Amtsgericht Frankfurt Az.: 32 C 518/06-22


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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

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