Verkehrsrecht
Auch bei einem Unfall wegen hoher Geschwindigkeit entfällt nicht zwangsläufig der Versicherungsschutz
Wer als Passant bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadenersatz, wie sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz entnehmen läßt.
Die Kaskoversicherung ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn ihr Veränderungen am Auto , die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden. Das wurde durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigt.
Kann ein Autofahrer wegen hohem Tempo einem auf der Straße liegenden Reifen nicht ausweichen, trägt er einen Teil des ihm dabei entstehenden Schadens nach einer Entscheidung des OLG Jena (Az.: 8 U 28/05) selbst.
Der Käufer eines Gebrauchtwagens darf den Verkäufer auch bei wiederholt aufgetretenen Mängeln nicht einfach zur Kasse bitten


