Änderung eines Bebauungsplans zu Lasten des Bauherrn im gerichtlichen Verfahren

 

Eine Gemeinde, die von der Widerspruchsbehörde zur Erteilung einer Baugenehmigung verpflichtet worden ist, kann im Rahmen ihrer Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid eine nach Erlass des Widerspruchsbescheids von ihr selbst herbeigeführte, dem Bauherrn nachteilige Änderung des maßgeblichen Bebauungsplans geltend machen.

-BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 – 4 C 9.07-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

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