Ausweispflicht für Taxifahrer unzulässig

 

Die Stadt Köln ist nicht zuständig, eine Ausweispflicht für Taxifahrer einzuführen. Die Stadt hat in ihrer Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrer die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Diese Regelung kann aber nur der Bundesminister für Verkehr treffen und nicht eine Stadt.

-BVerwG, Urteil vom 30.04.2008 – 3 C 16.07-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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