Bebauungsplan und Nachbarschutz

 

1. Eigentümern eines Wohngrundstückes sind in Bezug auf den Schutz einer freien Aussicht in Ausnahmefällen antragsbefugt. 2. Die „abweichende Bauweise“ muss im sog. Normativen Teil eines Bebauungsplans festgesetzt werden.

-OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.2008 – 1 MN 58/08-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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