Gemeindehaftung für von Bäumen der Gemeinde abbrechende Äste

 

1. Kommunen haften nicht für Schäden durch von Gemeindebäumen fallende Äste, die allein wegen eines Gewittersturms abbrechen.

2. Nur wenn die Gemeinde das Abbrechen durch regelmäßige Kontrollen hätte verhindern können, besteht eine Haftungspflicht.

-LG Coburg, Urt. v. 14.12.2007 – 11 O 348/06-  

« zurück

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen