Kein Anspruch auf geräumte Straße

 
Der Straßenbenutzer hat keinen durchsetzbaren Anspruch gegen die Gemeinde auf die winterbedingte Räumung einer Straße. Der Antragsteller wollte von seiner Stadt, dass diese die Straße vor seinem Haus mit Salz oder einem Lavagemisch streut. Das VG Aachen lehnte ein solches Ansinnen jedoch ab. Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sehe zwar eine Reinigungs- und Winterdienstpflicht der Gemeinden für bestimmte Straßen vor (in Thüringen: § 49 Thüringer Straßengesetz), jedoch steht dieser objektiven Pflicht kein einklagbarer Anspruch des Straßenbenutzers bzw. Anliegers auf ordnungsgemäße Erfüllung gegenüber. Erst im Falle eines Schadensersatzanspruches könne die Nichterfüllung dieser Pflicht eine Rolle spielen.

VG Aachen Urt. v. 05.01.2011 -6 L 539/10
 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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