Keine Rechtsverletzung einer Gemeinde durch Neubautrasse der A4 bei Jena
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Eilantrag einer Gemeinde gegen die Neubautrasse der Bundesautobahn A4 bei Jena abgelehnt. Mit dem Vorhaben soll die A4 zwischen den Anschlussstellen Jena-Göschwitz und Magdala nach Norden verlegt und auf sechs Fahrstreifen verbreitert werden. Nach der Entscheidung des Gerichts greift das Vorhaben nicht in das nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ein. Belange des Natur- oder Umweltschutzes konnte die Gemeinde nicht geltend machen, weil diese Rechtsgüter nicht von ihrem Selbstverwaltungsrecht umfasst sind.


