Keine Rechtsverletzung einer Gemeinde durch Neubautrasse der A4 bei Jena

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Eilantrag einer Gemeinde gegen die Neubautrasse der Bundesautobahn A4 bei Jena abgelehnt. Mit dem Vorhaben soll die A4 zwischen den Anschlussstellen Jena-Göschwitz und Magdala nach Norden verlegt und auf sechs Fahrstreifen verbreitert werden. Nach der Entscheidung des Gerichts greift das Vorhaben nicht in das nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ein. Belange des Natur- oder Umweltschutzes konnte die Gemeinde nicht geltend machen, weil diese Rechtsgüter nicht von ihrem Selbstverwaltungsrecht umfasst sind.

Beschluss vom 18. März 2008 - 9 VR 5.07, -  

« zurück

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen