Kostenbeteiligung der Gemeinde an Personalkosten des Kindergartens

 

1. Eine finanziell leistungsschwache Gemeinde muss sich nicht an den Personalkosten eines Kindergartens beteiligen. 2. Nach dem Kindertagesstättengesetz sollten die im Einzugsbereich der Kindertagesstätten liegenden Gemeinden an den vom Jugendamt des Landkreises zu tragenden Personalkosten nur im Rahmen ihrer Finanzkraft beteiligt werden. Deshalb ist eine Kostenbeteiligung im Falle einer besonderen Finanzschwäche der Gemeinde ausgeschlossen.

-OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.12.2007 – 7 A 10850/07-  

« zurück

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen