Lehrer dürfen ohne Konsequenzen streiken

 
Disziplinarmaßnahmen gegen verbeamtete Lehrer sind unzulässig, wenn diese die Arbeit niederlegen, um zu streiken. Die mit einer Geldbuße belegte Lehrerin legte an drei Tagen die Arbeit nieder, um an einem Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilzunehmen. Das Gericht sah zwar im Verhalten der Lehrerin ein Dienstvergehen, die neuere Rechtsprechung des Europäischen Ge-richtshofs für Menschenrechte sehe das im Grundgesetz verankerte Verbot des Beamtenstreiks bei bestimmten Beamtengruppen (z. B. Lehrern) jedoch als Verstoß gegen die in der Europäischen Men-schenrechtskonvention verankerte Koalitionsfreiheit an. Diese Rechtsprechung müsse bei völker-rechtskonformer Anwendung des Disziplinarrechts Berücksichtigung finden.

VG Düsseldorf Urt. v. 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O



 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen