Minderjähriger haftet für Feuerwehrkosten
Ein Minderjähriger, der grob fahrlässig den Brand in einer Feldscheune verursacht hat, kann zu den Kosten für den Einsatz der Feuerwehr herangezogen werden. Der zum Tatzeitpunkt 14-jährige Jugendliche warf in einer Scheune, in der u. a. Stroh gelagert wurde, eine glimmende Zigarette weg, ohne sie „auszutreten".


