Raucherabend im Raucherclub ist Vergangenheit
Nach dem Inkrafttreten des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes am 15.02.2008 dürfen Raucherabende in einem Raucherclub mit nur einem Schankraum nicht mehr stattfinden; es besteht ein Rauchverbot. Lediglich in durch ortsfeste Trennwänden abgetrennten Nebenräumen des Lokals ist das Rauchen erlaubt.


