Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag rechtmäßig

 
Die an einem Karfreitag geplante "Heidenspaß-Party" durfte verboten werden. Der Veranstalter ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die als Vereinigung von Konfessionslosen für eine Trennung von Staat und Kirche eintritt. Auch diese muss das nach dem Feiertagsgesetz bestehende Verbot, am Karfreitag in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen zu veranstalten, beachten. Die geplante Tanzveranstaltung hat nach den damaligen Ankündigungen vorrangig Unterhaltungszwecken dienen sollen und genießt daher weder den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Bekenntnis- noch der Versammlungsfreiheit. Das Feiertagsgesetz steht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.

-Bayer. VGH, Urt. v. 07.04.200910 - BV 08.1494-

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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