Verwendung auf unterwertigem Posten ist rechtswidrig

 

Das Verwaltungsgericht Weimar hat einer kreisfreien Stadt aufgegeben, dass deren Leitender Branddirektor wieder auf seinem alten Dienstposten zu verwenden ist, die weitere Verwendung auf einem unterwertigen Dienstposten im Bauverwaltungsamt nicht zugemutet werden könne. Für die Tätigkeit im Bauamt fehlten dem Antragsteller nicht nur die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, so das Gericht, es werde ihm dort auch die Möglichkeit verwehrt, eine seinem Amt als leitender Branddirektor entsprechenden Leistung zu erbringen.

-VG Weimar, Beschluss vom 18. März 2008 - 4E 1487/07 We –

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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