Vorläufiger Rechtsschutz durch Feststellung der aufschiebenden Wirkung bei Zuweisung zu einem VCS Callcenter

 

1. Die Übertragung von Aufgaben und Tätigkeiten an Beamte außerhalb des Geltungsbereichs des BRRG bei einer privaten GmbH (VCS-Callcenter) erfolgt im Wege der (vorübergehenden oder dauerhaften) Zuweisung (§ 123 a BRRG).

2. Diese Zuweisung ist ein Verwaltungsakt, so dass dagegen gerichtete Rechtsbehelfe aufschiebende Wirkung haben. 3. Der von einer Zuweisung zu einer privaten Einrichtung betroffene Beamte darf dort nur eine seinem (abstrakt-funktionellen) Amt entsprechende (konkret-funktionelle) Tätigkeit übertragen bekommen.

- VG Lüneburg, Beschl. v. 13.06.2008 - 1 B 28/08 -

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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