Was ist eine Garage?

 

1. Eine Garage ist nur dann ein Gebäude an der Grenze zu einem Nachbargrundstück, wenn in ihm ein Pkw untergestellt werden kann – seine Eignung als Abstellraum für Motorräder reicht hierfür nicht aus

2. Es genügt nicht, wenn ein Bauherr ein Gebäude als „Garage“ bezeichnet. Der Begriff der Garage ist nur erfüllt, wenn das Objekt nach seinem optischen und technischen Erscheinungsbild Garagenfunktion hat. Zur technischen Eignung gehöre die Nutzbarkeit durch Pkw, eine mögliche Nutzung durch Motorräder reiche hingegen nicht aus. Auch die Optik des Baus ist entscheidend; ein Raum mit Fensteröffnungen und einer attraktiven Holzdecke spricht eher gegen eine Qualifizierung als Garage.

-VG Mainz, Urt. v. 15.01.2008 – 3 K 454/07.Mz –  

« zurück

 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen