Zur Ausschlusswirkung raumordnerischer Festlegungen im Hinblick auf eine nicht raumbedeutsame Windkraftanlage
Die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen in einem Regionalen Raumordnungsprogramm kann der Errichtung einer nicht raumbedeutsamen Windkraftanlage in diesem Gebiet und einer „unterwertigen“ Nutzung dieses Standorts entgegenstehen.


