Die Verpflichtung zur Zerkleinerung von Betonbruch ist ein Werkvertrag

 
Verpflichtet sich ein gewerblicher Auftragnehmer zur Zerkleinerung von Betonbruchmaterial eines gewerblichen Auftraggebers auf dessen Baustelle unter konkreter Vereinbarung der Qualität des Endprodukts, so liegt hierin ein Werkvertrag. Der Vergütungsanspruch setzt grundsätzlich eine Abnahme der Brecherarbeiten als vertragsgerechte Leistung voraus.

-OLG Naumburg, Urt. v. 20.12.2007 – 1 U 80/07-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
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