Die Verpflichtung zur Zerkleinerung von Betonbruch ist ein Werkvertrag
Verpflichtet sich ein gewerblicher Auftragnehmer zur Zerkleinerung von Betonbruchmaterial eines gewerblichen Auftraggebers auf dessen Baustelle unter konkreter Vereinbarung der Qualität des Endprodukts, so liegt hierin ein Werkvertrag. Der Vergütungsanspruch setzt grundsätzlich eine Abnahme der Brecherarbeiten als vertragsgerechte Leistung voraus.


