Kein Rücktritt bei Beschädigungen während Nachbesserungen

 
Verursacht der Verkäufer gelegentlich der Nacherfüllung durch Nachbesserung einen nicht vollständig zu beseitigenden Sachschaden an dem Kaufgegenstand, so begründet dies nicht das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag, sondern führt lediglich zu einem Schadenersatzanspruch.

-OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.07.2007 – 1 U 467/06-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen