Keine Haftung des Providers für den Inhalt von Webseiten

 
1. Ein Internet-Provider ist für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grundsätzlich nicht verantwortlich. Es kann dahinstehen, ob das Verhalten des Providers wettbewerbswidrig ist. Der Provider als bloßer Vermittler des Zugangs zum Internet ist nicht für Wettbewerbsverstöße verantwortlich, die auf den über Google zu erreichenden Seiten begangen werden.

2. Der Provider ermögliche seinen Kunden lediglich den Zugang zum Internet. Damit eröffne er nicht im eigenen Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverstöße, sondern ermögliche nur den Zugang zu etwaigen Wettbewerbsverstößen, die aus einer von Dritten eröffneten Gefahrenquelle herrührten.

-OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 22.01.2008 – 6 W 10/08-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen