Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen

 
Eine pauschalierte Werbung mit „Preisvorteil bis zu 4.450,-€“ beim Verkauf eines PKW ist unzulässig, wenn die beworbenen Preisvorteile nicht allein auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers bezogen sind, sondern weitere Zusatzleistungen umfassen, wie Versicherungsleistungen, Garantie und Mobilitätsservice. Es ist nicht zulässig mit Preisvorteilen zu werben, die sich für den potentiellen Käufer aus einer unüberschaubaren Mischung von verschiedenen Preisvorteilsbestandteilen zusammensetze.

-LG Osnabrück – 14 O 536/07-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen