Verurteilung eines Firmenchefs wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem Lkw des Unternehmens

 
Der Juniorchef wird der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, da die Bremsprobleme an der Zugmaschine in der Firma bekannt waren. Eine Woche vor dem tödlichen Unfall hatte der leitende Mitarbeiter der firmeneigenen Kfz-Werkstatt den Juniorchef der Firmengruppe nach einer von ihm durchgeführten Bremsprobe auf den desolaten Zustand der Bremsen hingewiesen und dabei geäußert, das Fahrzeug sei nicht mehr beherrschbar, damit könne nicht mehr gefahren werden. Der Juniorchef ließ sich darauf jedoch nicht ein, sondern bestand darauf, dass der Fahrer die vorgesehenen Fahrten weiter durchführte.

-Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.03.2008 – 4 StR 669/07-

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RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

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