Haftung für verunfallte Mitarbeiter bei Baumfällarbeiten

 
Der Vorarbeiter haftet für Unfälle seiner Mitarbeiter, wenn diese nach Kenntnis des Vorarbeiters im Fällen von Bäumen noch unerfahren sind. Der Vorarbeiter hatte von seinem Unternehmen den Auftrag bekommen, ein Grundstück zu räumen. Als es an das Fällen eines Baumes ging, wies er die Mitarbei-ter nur kurz in die Vorgehensweise beim Fällen von Bäumen ein. Er verließ die Baustelle, ohne eine fachkundige Person hinzuzuziehen oder die Arbeit selbst zu überwachen. Das OLG bejahte eine Haf-tung des Vorarbeiters für die verunglückten Mitarbeiter, die aufgrund eines Fehlers bei den Arbeiten verletzt wurden. Der Vorarbeiter hätte sich fachlichen Rat einholen oder erfahrenere Mitarbeiter aus-wählen müssen. Auch sei die mangelnde Überwachung als ursächlich für den Schaden anzusehen.

OLG Oldenburg Urt. v. 24.02.2011 - 1 U 33/10



 

RECHT und ZEITIG


Alles was Recht ist, muss nicht Recht werden

Was macht nun aber eine moderne Kanzlei eigentlich aus? Eine moderne Kanzlei verpflichtet sich zunächst dem Ehrenkodex der Anwaltschaft. Darunter gehören unter anderem Seriosität, Achtung und Vertrauen.Neben fachlicher Kompetenz bilden sie das Fundament unserer Mandantenbeziehungen. Heute reicht dies allerdings nicht mehr. Es geht um kontinuierliche Betreuung und Begleitung, also Partnerschaften.
 
Zertifikat Baumann Kollegen